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Transparenzerklärung

Angaben gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung der EU über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)

Die ÖDP ist die einzige deutsche Partei, die seit ihrer Gründung vollständig auf Spenden von Konzernen, Industrieverbänden und Lobbygruppen verzichtet. Sie finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, private Spenden und staatliche Parteienfinanzierung.

Weitere Informationen dazu

1. Sponsor

ÖDP Kreisverband Stadt Augsburg
Bürgermeister Miehle Straße 61 1/3
86199 Augsburg
Vertreten durch den Vorsitzenden Michael Leimböck

2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert
ÖDP Bayern
Heuwinkel 6
94032 Passau
infooedp-bayern.de

3. Einrichtung, die die politische Werbung finanziert
ÖDP Kreisverband Stadt Augsburg
Bürgermeister Miehle Straße 61 1/3
86199 Augsburg
infooedp-augsburg.de

4. Art der politischen Werbung
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren)

5. Zeitraum, in dem die politische Werbung veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll
vom Dezember 2025 bis März 2026

6. Finanzierung
Das Budget für die Anbieter politischer Werbedienstleistungen, einschließlich derjenigen, die der Herausgeber teilweise oder vollständig im Austausch für die politischen Werbedienstleistungen erhalten hat, sowie der politischen Werbekampagne beträgt 16.800 Euro. Das Budget setzt sich ausschließlich aus privater Quelle zusammen und hat seinen Ursprung innerhalb der ÖDP und innerhalb der Europäischen Union. Die Budgetierung erfolgte auf Basis konkreter Angebote und Preislisten.

7. Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit
der Kommunalwahl 2026 in der Stadt Augsburg.

8. Anbieter und Herausgeber
Anzeigen, veröffentlicht durch PNP, Innside, PASTA, Bürgerblick und FILUMA IT-Dienstleistungen,
Druckerei Rothe, Max-Emanuel-Straße 8, D-94036 Passau

9. Verarbeitung personenbezogener Daten
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

10. Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.