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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag: Stellungnahme der Stadt Augsburg zum LEP-Fortschreibungsentwurf

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die Kommunen aufgefordert, bis zum 1. April 2022 Stellung zu nehmen zur geplanten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP). In Punkt 6.2.2 des LEP-Fortschreibungsentwurfs sind Festlegungen zur Windkraft vorgeschlagen, die jedoch völlig substanzlos bleiben, solange die 10-H-Regel für Windkraftanlagen in Bayern noch gilt.