Vor kurzem wurden von der Bundesregierung die Betreiberlizenzen für den neuen
Mobilfunkstandard 5G versteigert. Wie schon bei der Einführung und dem Betrieb der
„alten“ Mobilfunktechnologien wurde auch dieses Mal seitens der Betreiber keinerlei
Grundlagenforschung betrieben, um die medizinische Unbedenklichkeit der
Technologie für Menschen und Tiere nachzuweisen (Technikfolgenabschätzung). Für
die Bundesregierung reicht es scheinbar, dass die zukünftigen Betreiber erst einmal
einen Kaufpreis von 6,6 Milliarden Euro für die 5G-Mobilfunk-Lizenzen bezahlt
haben.
Hier weiterlesen!