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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag Kosten Sozialticket

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,

die Stadträte der Ausschussgemeinschaft Freie Wähler, DIE LINKE, ÖDP und Polit-WG stellen hiermit folgenden Antrag zur nächsten Stadtratssitzung am 26.02.2015.

Antrag

  1. Bei der Neukonzeptionierung des Sozialtickets sollen die Berechtigten nicht mehr als 20 € für eine Monatskarte (Preisstufe 2) bezahlen.
  2. Die Bezieher von Wohngeld werden wieder mit in den Kreis der Berechtigten aufgenommen. Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen (ggf. gerichtlich) ob dies ggf. auch als Diskriminierung gewertet wird.

Begründung:

Zu 1:

Im Regelsatz des ALG II sind seit 1. Januar diesen Jahres 25,14 € für den Verkehr vorgesehen. Allerdings ist hier der ÖPNV nur mit rund 20 € veranschlagt und der Rest für Fahrrad und Fernverkehr (z.B. Besuch von Verwandten). Deshalb sollte die Stadt Augsburg auch das Sozialticket für maximal 20 € anbieten. Wenn man dann davon ausgeht, dass für eine Kostendeckung der Stadtwerke ca. 25 € notwendig sind, könnte die Stadt Augsburg pro Person, die das Sozialticket in Anspruch nimmt, 5 € an die Stadtwerke bezahlten. Geht man davon aus, dass etwa 25% der Berechtigten das Ticket in Anspruch nehmen und dass die Bezieher von Wohngeld dabei sind, würde dies Kosten von ca. 300.000 € im Jahr bedeuten plus Kosten für zusätzliches Personal. Berücksichtigt man die Zahlung der Nutzer (20 €) würden die Stadtwerke im Jahr ca. 1,6 Millionen € als Einnahmen bekommen. Dies halten wir, im Verhältnis zur erbrachten Leistung, für völlig ausreichend.

Zu 2:

Die Herausnahme der Wohngeldempfänger halten wir für falsch und sehen dies eher als eine Maßnahme die Kosten für das Sozialticket, zu Lasten von Bedürftigen, zu senken. Außerdem ist die Befürchtung, dass die Beibehaltung dieser Gruppe zum Kreis der Berechtigten vielleicht wieder von anderen Menschen mit geringem Einkommen als Diskriminierung empfunden wird (und somit wieder zu einer Klagen führen könnte), lediglich als Vermutung. Dies sollte entweder abgewartet werden oder selbst durch die Stadt Augsburg, nötigenfalls durch Prüfung durch das Verwaltungsgericht, geklärt werden. Es gibt nämlich seit dem 1.Januar 2015 einen qualitativen Unterschied zum vergangen Jahr- die Einführung des Mindestlohnes. Dies sollte eigentlich dazu führen, dass der Abstand von Menschen in regulärer Beschäftigung zu Menschen ohne eigenes Einkommen oder in geringfügiger Beschäftigung, größer wird.

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